FÜR MITGLIEDER FÜR MITGLIEDER FÜR AG´s FÜR AG´s FÜR INTERESSIERTE FÜR INTERESSIERTE FÜR JUGENDLICHE FÜR JUGENDLICHE Kreisjugendring Meissen e.V.
Kreisjugendring Meißen e.V.
Dachverband der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit
Gefördert durch: Vernetzungen: KJR Meißen e.V. ist...
KREISJUGENDRING  MEISSEN E.V.
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Informationen zum Ehrenamt Bundeskinderschutzgesetz Auch  in der Jugendverbandsarbeit wird das Bundeskinderschutzgesetz zunehmend Thema.  Dieses verlangt auch im Rahmen von ehrenamtlichem Engagement den Schutz bei  möglicher Kindeswohlgefährdung...Die dazu geforderten erweiterten  Führungszeugnisse können übrigens kostenfrei beantragt werden. Beratung dazu in  der Koordinations- und Beratungsstelle des KJR. Informationen und Formulare -  unter anderem die auszufüllende Bestätigung für das Ehrenamt finden sie hier. Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis Gebührenbefreiung für die Erteilung von Führungszeugnissen (Deutscher Städtetag) Arbeitshilfe Führungszeugnisse KJRS Formblatt´zum Erfassen der Vorlagen des Führungszeugnis Wesentliche Inhalte des Ehrenamtsgesetzes Höhere Freibeträge - Beschränkung der Haftung Rückwirkend zum 1. Januar 2013 steigen  • die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro  • und die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro. Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) wird beschränkt. Sie haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur für Mitglieder des Vorstands. Erleichterte Vereinsarbeit Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen erhalten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden oder auch durch Veranstaltungen. Dieses Geld dürfen sie ausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Zum Beispiel für die Miete eines Vereinsheimes, für Geräte und Materialien, für die Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter und andere Ehrenamtliche oder für ihre Jugendarbeit. Jetzt erleichtern einfachere steuerliche Regelungen die Vereinsarbeit:  • Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert: Bisher müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich im folgenden Jahr für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben. Nun hat man ein weiteres Jahr Zeit.  • Bildung einer "freien Rücklage" erleichtert: Ein Teil der Einnahmen kann unter engen Voraussetzungen zurückgelegt werden. Nicht ausgeschöpfte Mittel können ab 2014 zwei Jahren vorgetragen werden.  • Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich festgelegt: Damit wird die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben. Die Rücklagenbildung für teurere Ersatzinvestitionen, zum Beispiel einen neuen Vereinsbus ist damit auch gesetzlich abgesichert.  • Höhere Umsatzgrenze für Sportveranstaltungen: Die Umsatzgrenze beträgt ab 2013 45.000 Euro (vorher 35.000). Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei. Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alle Veranstaltungen voll versteuert werden. Ehrenamtsgesetz Kurzfassung >>>    pdf Link >>> Aus: http://www.erfahrung-ist-zukunft.de/SharedDocs/Artikel/Engagement/Ehrenamt/20130405- gesetz-zur-st%C3%A4rkung-desehrenamtes-in-kraft.html ] LINK zu diesem Text ist nicht mehr aktuell und nicht mehr hinterlegt
Young help
Young help - Jugendliches Ehrenamt Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement Einmal im Jahr findet eine zentrale Veranstaltung statt, bei der jugendliche Ehrenamtliche mit einem Zertifikat ausgezeichnet werden. Wer junge Menschen kennt, die sich seit mindestens 1 Jahr ehrenamtlich für andere engagieren und eine Auszeichnung verdient haben, kann sich beim Kreisjugendring Meißen e.V. melden und seinen Vorschlag abgeben: formlos per Mail: info@kjr-meissen.de oder mit dem Anmeldeblatt >>> PDF Rückfragen beantworten wir sehr gern unter +49 351 - 833 63 26 Anmeldeblatt >>> Zertifikat - Muster >>> Ausfüllhinweise >>>
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