Kreisjugendring Meißen e.V.
Dachverband der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit
KREISJUGENDRING MEISSEN E.V.
KÖTZSCHENBRODAER STR. 60
01445 RADEBEUL
Liebe KollegInnen,
Liebe Delegierte,
Liebe KollegInnen,
ab heute, den 11. Januar gilt nun eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese
unterscheidet sich durchaus von der bisher gültigen, insbesondere weil alles zu Weihnachten und
Silvester raus ist. Inwieweit der Landkreis Meißen und das Kreisjugendamt weitere Regelungen
erlässt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Meißen, müssen wir abwarten.
Für unseren Bereich der §§ 11-14 und 16 SGB VII wurde nun das Thema der zu vermeidenden
Kindeswohlgefährdung berücksichtigt. Schon in der Diskussion um die letzte Verordnung gab es
dazu Bemühungen, nun wurde es endlich beachtet. Wir sind sehr froh, dass Ihr als hauptamtliche
Fachkräfte für Eure Kinder und Jugendlichen im Einzelgespräch, zur Unterstützung und Beratung
ansprechbar bleiben könnt.
Dennoch bleibt der Grundsatz bestehen, Infektionen zu vermeiden und auf die Einhaltung der
Hygienekonzepte zu achten. Dabei geht es um die Gesundheit der Zielgruppe, aber auch um Eure
eigene Unversehrtheit! Jede und jeder von Euch wird inzwischen in seinem Umfeld positiv Getestet
haben und die meisten berichten nichts Gutes von dieser Erkrankung.... also: Infektionsschutz ist
das wichtigste!
Unter §4 werden die zu schließenden Einrichtungen und Angebote benannt.
Unter (2) heißt es "Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:" und
unter Punkt 16 steht "Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung,
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung; zulässig
bleiben Angebote der mobilen Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote, die der Abwendung und
Ingervention von drohender und bei bestehender Kindeswohlgefährdung dienen,"
Sowohl im §2b (Ausgangsbeschränkung) als auch im §2c (Ausgangssperre) der Verordnung, wird
das Abwenden von Kindeswohl als "triftiger Grund" für Ausnahmen benannt.
Weitere Infos findet Ihr unter:
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Wenn es Fragen gibt, wir sind da...
Beste Grüße, Petra
Arbeitsmaterialien auf unserer Homepage www.kjr-meissen.de!
Herzliche Grüße,
Petra Seipolt
Downloads
Hygienekonzept
>>> PDF
Hygieneregeln
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Hygienekonzept Jugenderholung
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Hygienekonzept Jugendverbandsarbeit
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Hygiene-Plan-Plakat
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(Wir haben die Plakate auch gedruckt in der KuBs. Wer welche braucht - bitte melden!)
Teilnehmendenkarte
>>> PDF
(Blanco) für alle Angebote zur Erfassung der Infektionsketten
Grundsätze + Kontaktbeschränk + Kontaktbeschränkung + Einhaltung von Hygieneregeln in
Einrichtungen + Ansammlungen von Menschen + Großveranstaltungen + Einrichtungen und
Angebote für den Publikumsverkehr + Gastronomiebetriebe, Mensen und Hochschul-Cafeterien +
Hotels und Beherbergungsbetriebe + Geschäfte und Betriebe + Dienstleistungsbetriebe +
Besuchsbeschränkungen + Verschärfende Maßnahmen + Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten
+ Inkrafttreten, Außerkrafttreten