Kreisjugendring Meißen e.V.
Dachverband der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit
KREISJUGENDRING MEISSEN E.V.
KÖTZSCHENBRODAER STR. 60
01445 RADEBEUL
Liebe KollegInnen,
Liebe Delegierte,
Liebe KollegInnen,
ab heute, den 11.Januar gilt nun eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese unterscheidet sich
durchaus von der bisher gültigen, insbesondere weil alles zu Weihnachten und Silvester raus ist. Inwieweit
der Landkreis Meißen und das Kreisjugendamt weitere Regelungen erlässt aufgrund der hohen
Inzidenzzahlen im Landkreis Meißen, müssen wir abwarten.
Für unseren Bereich der §§ 11-14 und 16 SGB VII wurde nun das Thema der zu vermeidenden
Kindeswohlgefährdung berücksichtigt. Schon in der Diskussion um die letzte Verordnung gab es dazu
Bemühungen, nun wurde es endlich beachtet. Wir sind sehr froh, dass Ihr als hauptamtliche Fachkräfte für
Eure Kinder und Jugendlichen im Einzelgespräch, zur Unterstützung und Beratung ansprechbar bleiben
könnt.
Dennoch bleibt der Grundsatz bestehen, Infektionen zu vermeiden und auf die Einhaltung der
Hygienekonzepte zu achten. Dabei geht es um die Gesundheit der Zielgruppe, aber auch um Eure eigene
Unversehrtheit! Jede und jeder von Euch wird inzwischen in seinem Umfeld positiv Getestet haben und die
meisten berichten nichts Gutes von dieser Erkrankung.... also: Infektionsschutz ist das wichtigste!
Unter §4 werden die zu schließenden Einrichtungen und Angebote benannt.
Unter (2) heißt es "Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:" und unter Punkt
16 steht "Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe nach dem §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen und
Angeboten der Kinder- und Jugenderholung; zulässig bleiben Angebote der mobilen Kinder- und
Jugendarbeit sowie Angebote, die der Abwendung und Ingervention von drohender und bei bestehender
Kindeswohlgefährdung dienen,"
Sowohl im §2b (Ausgangsbeschränkung) als auch im §2c (Ausgangssperre) der Verordnung, wird das
Abwenden von Kindeswohl als "triftiger Grund" für Ausnahmen benannt.
Weitere Infos findet Ihr unter
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Wenn es Fragen gibt, wir sind da...
Beste Grüße, Petra
Arbeitsmaterialien auf unserer Homepage www.kjr-meissen.de!
Herzliche Grüße,
Petra Seipolt
Downloads
Hygienekonzept
>>> PDF
Hygieneregeln
>>> PDF
Hygienekonzept Jugenderholung
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Hygienekonzept Jugendverbandsarbeit
>>> PDF
Hygiene-Plan-Plakat
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(Wir haben die Plakate auch gedruckt in der KuBs. Wer welche braucht - bitte melden!)
Teilnehmendenkarte
>>> PDF
(Blanco) für alle Angebote zur Erfassung der Infektionsketten
Grundsätze + Kontaktbeschränk + Kontaktbeschränkung + Einhaltung von Hygieneregeln in Einrichtungen +
Ansammlungen von Menschen + Großveranstaltungen + Einrichtungen und Angebote für den
Publikumsverkehr + Gastronomiebetriebe, Mensen und Hochschul-Cafeterien + Hotels und
Beherbergungsbetriebe + Geschäfte und Betriebe + Dienstleistungsbetriebe + Besuchsbeschränkungen +
Verschärfende Maßnahmen + Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten + Inkrafttreten, Außerkrafttreten