FÜR MITGLIEDER FÜR MITGLIEDER FÜR AG´s FÜR AG´s FÜR INTERESSIERTE FÜR INTERESSIERTE FÜR JUGENDLICHE FÜR JUGENDLICHE Kreisjugendring Meissen e.V.
Kreisjugendring Meißen e.V.
Dachverband der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit
Gefördert durch: Vernetzungen: KJR Meißen e.V. ist...
KREISJUGENDRING  MEISSEN E.V.
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FLEXBLES JUGENDMANAGEMENT FLEXBLES JUGENDMANAGEMENT JUGENDFORUM JUGENDFORUM GIRLS*DAY GIRLS´DAY AKTIVAL 24 AKTIVAL 24 Corona Neuigkeiten
Liebe KollegInnen, Liebe Delegierte, Liebe KollegInnen, ab heute, den 11. Januar gilt nun eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese unterscheidet sich durchaus von der bisher gültigen, insbesondere weil alles zu Weihnachten und Silvester raus ist. Inwieweit der Landkreis Meißen und das Kreisjugendamt weitere Regelungen erlässt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Meißen, müssen wir abwarten. Für unseren Bereich der §§ 11-14 und 16 SGB VII wurde nun das Thema der zu vermeidenden Kindeswohlgefährdung berücksichtigt. Schon in der Diskussion um die letzte Verordnung gab es dazu Bemühungen, nun wurde es endlich beachtet. Wir sind sehr froh, dass Ihr als hauptamtliche Fachkräfte für Eure Kinder und Jugendlichen im Einzelgespräch, zur Unterstützung und Beratung ansprechbar bleiben könnt. Dennoch bleibt der Grundsatz bestehen, Infektionen zu vermeiden und auf die Einhaltung der Hygienekonzepte zu achten. Dabei geht es um die Gesundheit der Zielgruppe, aber auch um Eure eigene Unversehrtheit! Jede und jeder von Euch wird inzwischen in seinem Umfeld positiv Getestet haben und die meisten berichten nichts Gutes von dieser Erkrankung.... also: Infektionsschutz ist das wichtigste! Unter §4 werden die zu schließenden Einrichtungen und Angebote benannt. Unter (2) heißt es "Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:" und unter Punkt 16 steht "Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung; zulässig bleiben Angebote der mobilen Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote, die der Abwendung und Ingervention von drohender und bei bestehender Kindeswohlgefährdung dienen," Sowohl im §2b (Ausgangsbeschränkung) als auch im §2c (Ausgangssperre) der Verordnung, wird das Abwenden von Kindeswohl als "triftiger Grund" für Ausnahmen benannt. Weitere Infos findet Ihr unter: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html Wenn es Fragen gibt, wir sind da... Beste Grüße, Petra Arbeitsmaterialien auf unserer Homepage www.kjr-meissen.de! Herzliche Grüße, Petra Seipolt Downloads Hygienekonzept >>> PDF Hygieneregeln >>> PDF Hygienekonzept Jugenderholung >>> PDF Hygienekonzept Jugendverbandsarbeit >>> PDF Hygiene-Plan-Plakat >>> PDF (Wir haben die Plakate auch gedruckt in der KuBs. Wer welche braucht - bitte melden!) Teilnehmendenkarte >>> PDF (Blanco) für alle Angebote zur Erfassung der Infektionsketten
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